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Oliver Arters Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Privatpersonen und deren Vertreter (Banken, Family Offices, ausländische Berater) in allen Bereichen der nationalen und internationalen Vermögensplanung. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bankrecht, in der Vermögensverwaltung und in regulatorischen Fragen. Oliver Arter ist seit Juni 2009 als Konsulent tätig. Seine Tätigkeit umfasst die Vertretung und Beratung von Privatpersonen bei der Vermögensstrukturierung (Trusts, Stiftungen, internationale Körperschaften), nationale und internationale Nachlassplanung, Erbteilung, Willensvollstreckung, Ehegüterrecht, Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen, Wohnsitznahme und Besteuerung. Zudem berät er schweizerische und internationale Banken, Vermögensverwalter, Anlageberater und Family Offices in aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten und vertritt sie in Verfahren. Er publiziert ausgiebig in allen seinen Fachgebieten. Oliver Arter ist Wissenschaftlicher Konsulent am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen und wird häufig als Referent und als Tagungsleiter zu Konferenzen eingeladen. Oliver Arter machte seinen Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität St. Gallen im Jahre 1996 und wurde im Jahre 2000 als Rechtsanwalt in Zürich zugelassen. Seine Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch. Er ist Mitglied des Zürcher Anwaltsverbands, des Schweizerischen Anwaltsverbands, der Society of Trust and Estate Practitioners (STEP), der International Tax Planning Association (ITPA), der Bankenrechtlichen Vereinigung e.V., der Schweizerisch-Japanischen Handelskammer (SJCC) sowie der International Bar Association. Bei Chambers Global, Chambers Europe, Chambers High Net Worth und Legal500 gilt Oliver Arter seit vielen Jahren in Folge als führender Berater im Bereich Private Clients.
Am 12. September 2019 hat sich der Ständerat als Erstrat mit dem ersten Teil der Revision des schweizerischen Erbrechts (vgl. dazu Blog Post von Oliver Arter/Larissa Jauch, Erbrechtsreform – mehr Spielraum beim Verteilen des Nachlasses) befasst.
Der Ständerat ist dabei im Wesentlichen den Vorschlägen des schweizerischen Bundesrates gefolgt (vgl. detailliert zu den vorgesehenen Änderungen Oliver Arter/Patrick Dietrich, Revision des schweizerischen Erbrechts – Veränderungen und Gestaltungsmöglichkeiten). Keine Zustimmung fanden lediglich diejenigen Vorschläge des Bundesrates, welche ein gesetzliches Unterhaltsvermächtnis zu Gunsten von faktischen Lebenspartnern (Konkubinatspartnern) hätten schaffen wollen.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates möchte keine Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (Vgl. Medienmitteilung vom 26. April 2017). Hierfür werden folgende Gründe angeführt: