Seit Jahren schon herrscht Unsicherheit darüber, ob Uber seine Fahrer arbeitsvertraglich anstellt, oder ob Uber lediglich die Fahrten an die Fahrer vermittelt. Im letzteren Fall wäre dies kein Arbeitsvertrag, sondern ein Auftrag. Ungeklärt ist auch, ob die Fahrer unselbständige oder selbständige Erwerbstätige im Sinne der Sozialversicherungen sind.